Geschaeftsbedingung
Freizeitdorf Flensunger Hof e.V., Am Flensunger Hof 11, 35325 Mücke
1. VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner des Freizeitdorf Flensunger Hofes ist nicht das einzelne Mitglied der jeweiligen Gruppe, sondern diejenige Person, die für die Gruppe handelt und sie nach außen vertritt. Handelt es sich bei der Gruppe um einen eingetragenen Verein oder um eine juristische Person, sind diese und nicht der Gruppenleiter Vertragspartner des Freizeitdorf Flensunger Hofes.
2. MIETUNG UND ABWICKLUNG
Nur geschlossene Gruppen können sich im Freizeitdorf Flensunger Hof einmieten. Die finanzielle Abwicklung geschieht nur durch den verantwortlichen Gruppenleiter bzw. durch den Verein oder die jur. Person, welche(r) den Mietvertrag geschlossen hat.
3. MIETVERTRAG
Zwischen den Vertragspartnern wird ein Mietvertrag durch die schriftliche Belegungsbestätigung und durch Zahlung einer Anmeldegebühr geschlossen. Grundlage des Mietvertrages sind die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Flensunger Hofes. Nach Erhalt der Belegungsbestätigung wird eine Anmeldegebühr von 100,- € fällig. Diese Gebühr wird mit der Endabrechnung verrechnet, bei einer Stornierung aber in jedem Fall nicht zurück gezahlt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach Beendigung der Mietzeit erhält der Gruppenleiter, Verein etc., eine Kostenaufstellung. Diese ist entweder bar, per Scheck oder Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Bei mehr als 5 Übernachtungen ist 14 Tage vor Belegungsbeginn eine Anzahlung von 50% zu leisten.
5. RÜCKTRITT
Der Rücktritt kann nur schriftlich dem Freizeitdorf Flensunger Hof gegenüber erfolgen. Berechnungsgrundlage für Rücktrittsgebühren ist der Gesamtpreis der gebuchten Gruppe.
Stornobeträge:
In jedem Fall die Anmeldegebühr
Rücktritt 6 - 3 Monate vor Belegungsbeginn = 40 %
Rücktritt 2 - 1 Monat vor Belegungsbeginn = 50 %
weniger als 1 Monat vor Belegungsbeginn =Â 60 % des Gesamtpreises.
Der vom Belegungsvertrag Zurücktretende ist berechtigt, dem Freizeitdorf Flensunger Hof einen Ersatzvertragspartner zu benennen, der vom Freizeitdorf Flensunger Hof nur aus triftigem Grund abgelehnt werden kann. Stellt die stornierende Gruppe eine Ersatzgruppe, wird lediglich die Anmeldegebühr als Umbuchungsgebühr einbehalten. Der Freizeitdorf Flensunger Hof kann vom Belegungsvertrag zurücktreten, wenn die Belegung durch bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird, wie z. B. durch Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder sonstige vergleichbare Vorkommnisse. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlungssumme zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6. MINDERBELEGUNG
Wird die gebuchte Teilnehmerzahl um mehr als zwei Personen unterschritten, wird pro minderbelegtem Bett, entsprechend der Staffelung unter 5. eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
7. HAFTUNG
Die Gruppe haftet für die von ihr verursachten Beschädigungen im Freizeitdorf Flensunger Hof.
8. HAUSORDUNG
Die im Freizeitdorf Flensunger Hof geltende Hausordnung ist für alle Teilnehmer der Gruppe bindend.
9. GERICHTSSTAND
Der Gerichtstand ist Alsfeld.





